PRESSEMITTEILUNG
Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung den Entwurf
eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im
Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) beschlossen. In den
letzten Jahren hat der elektronische vollautomatisierte Handel von
Finanzinstrumenten mittels Algorithmen stark an Bedeutung gewonnen. Nach
unterschiedlichen Schätzungen hängen mittlerweile zwischen 40 und 50
Prozent der Handelsumsätze der Deutschen Börse von algorithmischen
Strategien ab. Kauf- und Verkaufssignale erfolgen in sehr kurzen
Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen und die
Finanzprodukte werden nur für extrem kurze Zeiträume gehalten. Der auf
Computer gestützte algorithmische Hochfrequenzhandel birgt eine Vielzahl
neuer Risiken: Extreme und irrationale Kursschwankungen, überlaste
Handelssysteme, aber auch neue Missbrauchsmöglichkeiten. Darauf reagiert
die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der für mehr
Transparenz, Sicherheit und Übersicht sorgen wird.
Das Hochfrequenzhandelsgesetz ist ein weiterer Baustein im neuen
Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte. Die konsequente Umsetzung des neuen
Regelwerks wird das Finanzsystem insgesamt krisenfester machen.
Deutschland nimmt mit dem Gesetzentwurf bei der Regulierung des
Hochfrequenzhandels eine Vorreiterrolle ein.
Der Hochfrequenzhandel soll auch auf europäischer Ebene im Rahmen der
Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID (MiFID II) strenger
reguliert werden. Der deutsche Entwurf, der sich an den KOM-Vorschlägen
orientiert, nimmt die in Europa geplante Regulierung des
Hochfrequenzhandels auf nationaler Ebene vorweg und ergänzt sie.
Im Einzelnen:
Der Hochfrequenzhandel birgt eine Vielzahl von Risiken, wie zum
Beispiel die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen
Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen. Daneben besteht das Risiko,
dass algorithmische Handelsstrategien auf andere Marktereignisse
überreagieren. Dies kann zu extremen, irrationalen Kursschwankungen ohne
jeglichen Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis zu in einem
sog. „Flash Crash“, vergleichbar dem Zusammenbruch der US-Börsen am 6.
Mai 2010, führen.
Auch gilt es einen möglichen Missbrauch der automatisierten Systeme –
wie etwa das sog. Scalping einzudämmen, bei dem durch irreführende
Handelssignale der Kurs beeinflusst bzw. hochgetrieben werden soll.“
Die Bundesregierung wird die bestehenden Aufsichtslücken konsequent
schließen. Dazu sieht das Hochfrequenzhandelsgesetz eine
Zulassungspflicht für bislang nicht regulierte Hochfrequenzhändler vor.
Zudem stellen wir strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel.
Die in diesem Marktsegment tätigen Wertpapierdienstleister und
Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten,
dass Störungen des Marktes unterbleiben. Extreme Börsenszenarien, bei
denen es in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten zu gravierenden
Marktausschlägen, sollen auf diese Weise verhindert werden.
Daneben werden die Auskunfts- und Eingriffsrechte für Börsenaufsicht
und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
konkretisiert und bestimmte Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern
als Marktmanipulation eingestuft. Ebenfalls ist eine Verpflichtung für
die Börsenbetreiber geplant, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive
Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen. Eingeführt werden
schließlich auch eine Begrenzung des Verhältnisses zwischen aufgegebenen
Orders und tatsächlich ausgeführten Geschäften sowie einheitliche
Mindestgrenzen für die kleinstmöglichen Kursänderungen, wie auch eine
Kennzeichnung von algorithmischen Orderaufträgen.
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